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Geltungsbereich


1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von philippschwager.ch durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.

2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte von philippschwager.ch durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung von philippschwager.ch durch den Kunden.

3) Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen von philippschwager.ch.



Leistungen von philippschwager.ch,

Rechte und Pflichten des Kunden


4) Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der grafischen oder fotografischen Arbeit im Ermessen von philippschwager.ch.

5) philippschwager.ch ist für die Beschaffung der Grafikmaterialien, Fotoapparate, Kameras und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig. Eventuell dabei anfallende Kosten werden zuvor mit dem Kunden abgesprochen.

6) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann philippschwager.ch bzw. sein Agent nach Absprache mit dem Kunden Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten etc.).

7) Der Kunde erkennt an, dass es sich beim von philippschwager.ch gelieferten Bildmaterial oder sonstigen Arbeiten um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG ( Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.

8) Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.

9) Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum von philippschwager.ch. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.

10) Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.

11) Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.

12) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.

13) Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 12) nicht nach oder verschiebt er einen zur Durchführung eines Auftrags zwingend notwendige Sitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat philippschwager.ch Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Wahrnehmung des entsprechenden Termins, mindestens jedoch CHF 300.00 zuzüglich Anfahrtskosten von CHF 0.90 / km.

14) Es obliegt nicht philippschwager.ch, die Zustimmung (Model Release) einer zu fotografierenden Personen oder von am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.

15) philippschwager.ch darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.



Nutzungsrechte


16) Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der grafischen oder fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

17) Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, philippschwager.ch eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) zu bezahlen.

18) philippschwager.ch kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehältlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren.

19) Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

20) Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von philippschwager.ch gestattet.

21) Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

22) Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.

23) Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Fotografen für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt philippschwager.ch dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.



Haftung


24) philippschwager.ch haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.

25) Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 24) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen von philippschwager.ch.

26) Bei Ansprüchen gegen philippschwager.ch seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 14) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

27) Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.


Honorar


28) Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungstellung.

29) Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grösseren finanziellen Vorleistungen von philippschwager.ch, hat philippschwager.ch Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten. Ebenso, wenn es sich beim Auftraggeber um Neukunden handelt

30) Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

31) Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung (RAW-Konversionen, Farb- und Tonwertanpassungen, Bildauswahlen treffen, Retuschen, etc.) gesondert in Rechnung gestellt.

32) Bei digitalen Produktionen fällt eine Kamerapauschale an. Diese ist nicht identisch mit den Kosten für Bildbearbeitung und berechnet sich nach Grösse und Umfang der eingesetzten Ausrüstung.

33) Das Honorar (gemäss Ziffer 28) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

34) Bei Lieferung von Bildmaterial aus dem Archiv des Fotografen fällt nebst der Lizenzgebühr auch eine Archivnutzungsgebühr an. Diese berechnet sich nach dem Tarif des SAB.


Gerichtsstand und anwendbares Recht


35) Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz von philippschwager.ch, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.



Müllheim, den 31.März 2014


allgemeine Geschäftsbedingungen